Zollbestimmungen
Die Zollbestimmungen haben schon einigen Reisenden Probleme bereitet, besser gesagt, die Unkenntnis darüber. Umso mehr ein Grund, sich über diese umfassend zu informieren. Natürlich nimmt man sich vom Urlaub auch gerne Andenken für zu Hause mit; und ein Stein oder ein kleiner Fund von Reptilienhaut scheint für viele nichts Anstößiges zu sein. Doch wird in Kenia die Ausfuhr von Tierarten, egal ob Überreste, präpariert oder sogar lebend, durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geregelt: Verboten ist hierbei die Mitnahme von Gegenständen aus Schildpatt, Taschen und anderen Produkte aus Schlangen- oder Krokodilleder, Elfenbeinarbeiten oder Steinkorallen, die nicht oder nur mit Genehmigung ausgeführt werden dürfen.
Schon bei der Ausreise müssen gewisse Einreisebestimmungen eingehalten werden, wobei keine Waffen und Munition eingeführt werden dürfen. Aber auch Pflanzen, Samen oder Pornofilme bzw. einschlägige Literatur aus diesem Bereich dürfen nicht mitgebracht werden.
In Deutschland wieder angekommen, sind Souvenirs bis 180 Euro zollfrei. Es können auch Kaffee, Tee, Parfüm von Personen über 15 Jahren mitgeführt werden, eine Person ab einem Alter von 17 Jahren darf zudem Alkohol und Zigaretten in bestimmten Mengen dabei haben. Dabei gilt für Zigaretten die Grenze von 200 Stück oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Alkoholische Getränke können insgesamt zwei Liter mit 15% Alkoholanteil mitgebracht werden. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, vorher genaue Informationen einzuholen.